WG

Wir bieten ab dem 01.11.24 ein frei gewordenes Zimmer in unserer modernen, barrierefreien Wohngemeinschaft am Holbeinring 85 an. Auf einer großzügigen bariefreien Fläche von 350 m² wohnen bei uns ältere Menschen in einem Umfeld, das Selbstbestimmung mit professioneller Unterstützung vereint.

Spendnübergabe2024a

Die Fördervereine der drei Lions-Clubs Hohenlohe, Hohenlohe-Künzelsau und Hohenloher Land haben mit dem Hohenloher Adventskalender im vergangenen Jahr 35 000 Euro eingespielt. Dieses Geld haben die Service-Clubs nun als Spenden an gemein-nützige Organisationen übergeben.

Geschäftsleitung

WhatsApp Image 2019 12 20 at 091150

 

Sevim Sulejmanov

Geschäftsführerin

Telefon:(07941) 98 52 98

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

WhatsApp Image 2019 12 16 at 200104 2

 

Edith Weckert

Assistenz der Geschäftsführung

Personalmagement

Qualitätsmanagement

Telefon:(07941) 98 52 98

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verwaltung

 IMG 20220131 084211

Michaela Kalus
Personal
Telefon:(07941) 98 49 008
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

1643714947498

Nicole Herrmann
Zentrale
Verwaltung Pflegedienst
Telefon:(07941) 98 52 98
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

WhatsApp Image 2019 12 16 at 200103 1

Regina Feucht
Verwaltungskraft
Telefon:(07941) 98 52 98
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
                                                                                                                                        

2300116 Spatenstich Neuer AWO Kindergarten 20122023

Neuer Kindergarten mit 85 Plätzen im Neubaugebiet Limespark soll im Sommer 2025 fertig gestellt sein. Dazu Familienzentrum mit Café, Logopädie- und Ergotherapie-Praxis sowie Beratungs- und Therapiezentrum für Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störung. Gesamtkosten von 12 Millionen Euro.

Hinweisgebersystem der AWO Pflege & Betreuung gGmbH Öhringen

Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, erhalten mittels des HinSchG die Möglichkeit, darauf hinzuweisen.

Zur Umsetzung des HinSchG haben wir ein Meldesystem, einen internen Meldekanal nach
§ 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Dies gibt uns die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzesverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen Unternehmenskultur bei, in der unsere sozialen Werte transparent gelebt werden können.

Hierfür kooperiert die AWO mit Ratisbona Compliance GmbH, die uns, der AWO, und dem/der Hinweisgeber*in als vertrauenswürdige Partnerin und mit sachkundiger Expertise zur Seite steht. Diese nimmt die eingehenden Hinweise entgegen, informiert den/die Hinweisgeber*in über den Eingang der Meldung, bewertet den Hinweis aus rechtlicher Perspektive, leitet entsprechende Maßnahmen ein und informiert den/die Hinweisgeber*in spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen.

Hier finden Sie unsere Whistleblower-Richtlinie als PDF DATEI

Das Hinweisgebersystem ist wie folgt kontaktierbar:

Bevor Sie Ihren Hinweis über das System übermitteln, lesen Sie bitte Datenschutzhinweise für Hinweisgeber https://ratisbona-compliance.de/datenschutzerklaerung-fuer-hinweisgeber/

Mit einem Klick auf den Button „Hinweis abgeben“, der zur Eingabemaske des Hinweisgebersystems führt, bestätigen Sie, von den Datenschutzinformationen Kenntnis genommen zu haben.

 

Elektronischer Hinweis

Sie möchten Ihren Hinweis elektronisch abgeben?

Folgen Sie bitte diesem Link

 

Telefonische Hinweis

Sie möchten mit einem Anruf melden?

Bitte rufen Sie das Team von RA Erich J. Beer unter folgender Telefonnummer an

Tel: +49 941 2060384-2

 

Persönlicher Hinweis

Sie möchten in einem persönlichen Gespräch melden?

Dann kontaktieren Sie bitte:

Ratisbona Compliance GmbH,

Trothengasse 5, 93047 Regensburg

Tel: +49 941 2060384-1

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Website

Eine Wohngemeinschaft für Studenten -das ist ein bekann­tes Konzept, das die einzelnen Bewohner nicht zuletzt aus fi­nanziellen Gründen wählen und das mit dem Eintritt ins Berufsleben dann auch meist der Vergangenheit angehört. Bei einer Wohngemeinschaft für Senioren liegt der Zweck eher darin, dass Menschen im Rentenalter selbstbestimmt le­ben können und zugleich Un­terstützung und Gesellschaft erhalten.

senioren

Zur Eröffnung des Integrativen Seniorenwohnens Mannlehenfeld sind viele der Wohnungen noch frei. Marcel Faißt, Geschäftsführer
Awo-Württemberg ist überzeugt, dass die barrierefreien Räumlichkeiten binnen vier Monaten vermietet sind.

Schulbegleitung

A218502 large

Neckarsulm, 16. November 2021 – Mit einem neuen VW-Kleinbus unterstützt die Audi Belegschaft die Pflege & Betreuung gGmbH der Öhringer AWO. Der Wohlfahrtsverband engagiert sich in der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe.

Zusatzinformationen oder Bereichsnavigation

Wir benutzen Cookies
Cookies sind Textdateien, die automatisch bei dem Aufruf einer Webseite lokal im Browser des Besuchers abgelegt werden. Diese Website setzt Cookies ein, um das Angebot nutzerfreundlich und funktionaler zu gestalten. Dank dieser Dateien ist es beispielsweise möglich, auf individuelle Interessen abgestimmte Informationen auf einer Seite anzuzeigen. Auch Sicherheitsrelevante Funktionen zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden durch den Einsatz von Cookies ermöglicht. Der ausschließliche Zweck besteht also darin, unser Angebot Ihren Kundenwünschen bestmöglich anzupassen und die Seiten-Nutzung so komfortabel wie möglich zu gestalten. Mit Anwendung der DSGVO 2018 sind Webmaster dazu verpflichtet, der unter https://eu-datenschutz.org/ veröffentlichten Grundverordnung Folge zu leisten und seine Nutzer entsprechend über die Erfassung und Auswertung von Daten in Kenntnis zu setzen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Kapitel 2, Artikel 6 der DSGVO begründet.