Schulbegleitung

Das pädagogische Konzept der Schulbegleitung

Die meisten der von uns begleiteten Kinder und Jugendlichen sind von einer Autismus-Spektrum Störung mit und ohne Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivität, Fetales Alkoholsyndrom (FAS), Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivität und körperlichen Behinderungen betroffen.

Als Unterstützung von der AWO erhält die Mitarbeiterin dazu eine zweitägige Einarbeitung. Nach Möglichkeit ist die Schulbegleitung von Anfang an in den Fall involviert. Sie lernt die Erziehungsberechtigten, das Kind und meist den Klassenlehrer/in kennen und ist am ersten Hilfeplangespräch beteiligt. 

Die Haltung der Schulbegleitung ist von einer unbedingten Wertschätzung geprägt. Die Schulbegleitung nimmt das Kind so an, wie es ist. Das Kind so zu akzeptieren wie es ist - sowohl in seinem äußeren Erscheinungsbild als auch in seinem augenblicklichen Entwicklungsstand - ist Teil der pädagogischen Haltung. Es geht darum, Verständnis für das Kind zu haben. Wir geben dem Kind eine bedingungslose positive Zuwendung.

Die Haltung ist geprägt durch Echtheit und Empathie. Unter Empathie versteht man das einfühlende Verstehen, das nichtwertende Eingehen, also das echte Verständnis einer Person.

Jede Schulbegleitung arbeitet individuell in ihrem Fall. Bei jedem Kind/ Jugendlichen sind die täglichen Aufgaben und Aufträge am Hilfebedarf des Schülers orientiert.

Die Grundlage unseres pädagogischen Handelns beginnt mit dem Beziehungsaufbau zum Schüler/ zur Schülerin.

Die Beziehungsgestaltung ist der Ausgangspunkt jeglicher Intervention. Im Zentrum stehen die Personen: das Kind und die Schulbegleitung immer in enger Absprache mit den Lehrkräften.

Die Begegnung ist geprägt durch ein Menschenbild der Annahme und der Achtung des Kindes in seiner unverwechselbaren Einzigartigkeit.

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Schulbegleitung1In erster Linie kommt es auf die innere Haltung der Schulbegleiterin an. Nach der Kontaktaufnahme zum Kind ist das Ziel, eine vertrauensvolle und verlässliche Beziehung aufzubauen. Die Beziehung gibt dem Schüler / der Schülerin Sicherheit und diese Sicherheit soll zu einem Kompetenzzuwachs beim Schüler/ der Schülerin führen. Die Schulbegleitung zeigt echtes Interesse am Kind oder am Jugendlichen.

Im Umgang mit dem Kind signalisiert sie dem Kind Zutrauen und Vertrauen in die Fähigkeiten des Kindes.Weiter ist es wichtig, im täglichen Umgang Geduld, Hoffnung und Humor zu zeigen. Der Arbeit in der Schulbegleitung liegt unser Leitbild der AWO Öhringen g GmbH zugrunde.

 

Aufgaben der Schulbegleitung

Die konkreten Aufgaben von Schulbegleitungen sind gesetzlich nicht definiert und richten sich grundsätzlich nach dem individuellen Hilfebedarf des jeweiligen Schülers.

Begleitung im Unterricht in Form von

→      Unterstützung beim Beziehungsaufbau
→      Unterstützung in sozial-kommunikativen Situationen wie Konflikte aufarbeiten,
           Wünsche äußern, Gefühle verbalisieren und ein Sprachrohr sein
→      Anleitung zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung
           B. Hilfe im Umgang mit Lern- und Arbeitsmaterialien und Unterstützung bei
           lebenspraktischen Tätigkeiten, Lenkung der Aufmerksamkeit,
           Strukturierung unübersichtlicher Situationen, Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten;

Begleitung im Unterricht in Form von

→      Aufbau von Eigenkontrolle
→      Entwicklung einer realistischen Eigen- und Fremdwahrnehmung
→      Erarbeiten von Strukturierungshilfen für komplexe Situationen und Abläufe
→      Aufbau von Regelakzeptanz
→      Entwicklung von Frustrationstoleranz, Durchhaltevermögen und Motivation
→      Hilfen zur räumlichen und zeitlichen Orientierung
→      Unterstützung beim Umgang mit Krisen und Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten
→      Lenken der Aufmerksamkeit, z.B. durch Ansprache oder Berührung bei Unruhe oder
           Abschweifen; bei der Arbeit mit Texten z.B. durch Abdecken nicht relevanter Textstellen
→      Anstöße und Impulse zur Aktivierung des Schülers geben;
           Förderung eines adäquaten Arbeitstempos und Arbeitshaltung
→      In „Leerlauf-Situationen“ (z.B. Pausen) für ein „ausgewogenes Programm“ sorgen
→      Vorhersehbare sozial problematische Reaktionen im Ansatz unterbinden bzw. ansprechen, um „Eskalationen“ (und dadurch zusätzliche Stigmatisierung) zu verhindern
→      Verständnis aufbringen für die Probleme und Ängste des Schülers
→      Begleitungs- und Orientierungshilfe auf dem Schulgelände, im Schulhaus und
           Klassenzimmer

Soziales Lernen:

→     Diese o.g. Themen gegebenenfalls besprechen und durchspielen, Sinn und Zweck verdeutlichen, gemeinsam an Strategien arbeiten, angemessene Verhaltensweisen zur Kontaktaufnahme vorschlagen und üben
→     Brückenfunktion zwischen allen Beteiligten sein (möglichst reibungslosen Kontakt zu seinen Mitschülern, zum Lehrer und auch in Pausenzeiten ermöglichen…)

Unterstützungen im lebenspraktischen Bereich:
- Essen
- Kleidung
- Hygiene

Enge Kooperation mit den Eltern und der Schule:
- Transparenz der Tätigkeit
- evtl. Dokumentationen
- evtl. Pläne

Wichtig ist, dass die Schulbegleitung keine Aufgaben übernimmt, die den Kernarbeitsbereich der Lehrkraft betreffen. Damit ist die pädagogische Vermittlung von Unterrichtsstoff und von Lerninhalten gemeint. Weiter hat sie keine Aufsichtsfunktion innerhalb der Klasse zu erfüllen.

 

Rechtliche Grundlage der Schulbegleitung

Es gibt in Deutschland zwei verschiedene Rechtsgrundlagen, nach denen Schulbegleitungen
- oft auch als Integrationshilfe bezeichnet - bewilligt werden können. Zum einen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII oder des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach dem SGB VIII.
Bei der Eingliederunghilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII sind die §§ 53 und 54 zu beachten;
Die wichtigsten Sätze davon sind:
Personen, die durch eine Behinderung…. wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind… Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu… Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule…“

Im SGB VIII ist der § 35a, der die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche regelt.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
    1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
    2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Von einer seelischen Behinderung bedroht… sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

 

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