Sicher ist Ihnen das AWO Herz schon einmal begegnet: Die AWO hilft mit kompetenter Beratung und gemeinsamen Aktivitäten. Die AWO packt an. Überall da, wo Hilfe gebraucht wird. Auch dann, wenn keiner hinschaut.
Für ein Praktikum bei der AWO sollten Sie mindestens 18 Jahre alt sein, Verständnis und Geschick im Umgang mit behinderten, kranken und alten Menschen mitbringen und den Führerschein der Klasse B besitzen. Außerdem sollte Ihr Wohnsitz im regionalen Bereich rund um Öhringen liegen und Sie sollten mit ungeregelten Arbeitszeiten klar kommen.
Für nähere Informationen zu den Tätigkeitsfeldern siehe auch BFD / FSJ.
Sevim Sulejmanov
Geschäftsführerin
& MSD Einsatzleitung
Telefon:
(0 79 41) 98 52 98
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FSJ / BFD ist bundeseinheitlich gesetzlich als Freiwilligendienst mit hohem Bildungscharakter und als eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements geregelt. Die Bereiche Persönlichkeitsbildung, Sozialkompetenz sowie Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit sind wichtige Bestandteile im FSJ / BFD. Neben dem praktischen Einsatz vor Ort gibt es ein begleitendes Seminarangebot für die Freiwilligen. Die Teilnahme an 25 Bildungstagen ist verpflichtend für die Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahres.
In den Einsatzstellen werden individuelle Lernziele mit den Freiwilligen festgelegt, die auch in der begleitenden Seminararbeit zum Tragen kommen.
Ein großer Teil der Bildungstage findet über das Jahr verteilt in Form von vier- bis fünftägigen Blockseminaren in festen Gruppen im AWO Waldheim Böblingen statt. Schwerpunkte sind unter anderem:
Die restlichen Tage können die Freiwilligen frei gestalten. Sie haben dabei die Wahl aus einer Fülle von Seminaren. Diese Wahlpflichtseminare finden in Kooperation mit dem Jugendwerk der AWO Württembergstatt und sind auch für andere junge Menschen geöffnet.
In den Einsatzstellen übernehmen PraxisanleiterInnen die fachliche Einarbeitung und Anleitung der Freiwilligen. Während des gesamten Bildungsjahres steht allen TeilnehmerInnen auch die FSJ / BFD Betreuungsstelle der AWO Württemberg für persönliche und berufliche Fragen zur Seite
Wir bieten in folgenden Bereichen Stellen in Hohenlohe an:
Mitarbeit in der Gruppen- und Einzelbetreuung von Kindern im Kindergarten.
Mitarbeit in der Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen in Schulen.
Mitarbeit bei der Betreuung, Beschäftigung und Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung und in unseren Demenz- und Betreuungsgruppen.
Mitarbeit bei der Betreuung, Fahrdiensten, Beschäftigung und Versorgung der Tagespflegegäste.
Mindestalter 18 Jahre, Führerschein erforderlich.
Kennen Sie das?
Möchten Sie...?
Frauen mit ähnlichen Belastungen kennen lernen
Gesprächskreis für ältere Frauen mit einer depressiven Erkrankung
an jedem zweiten Dienstag im Monat
von 15.00 bis 17.00 Uhr
im AOK-Haus der Gesundheit, Weygangstraße 16
in Öhringen.
Ein Fahrdienst kann organisiert werden!
>> Hier gehts zum Flyer 2016 <<
Teilnahmegebühr: 5 € pro Treffen
Die Gruppe wird geleitet von Fr. Specht und Fr. Arndt
Anmeldung unter
Telefon 07941-985298, Sevim Sulejmanov
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Zusammenarbeit mit der
Unsere Einrichtung verfügt über praktische Erfahrungen in der Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Regelschulen. Hierbei bietet die AWO eine begleitende Hilfen durch SozialpraktikantIn/BFD/FSJ oder erfahren Hausfrauen an.
Eine Form der Eingliederungshilfe ist die Kindergarten- und Schulbegleitung. Sie stellt für die Betroffenen ein Hilfs- und Kommunikationsangebot dar und unterstützt sie dabei, den Unterrichtsstoff des Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten; sie hilft bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigt die anfallenden Pflegetätigkeiten während der Kindergarten- und Schulzeit und unterstützt ganz allgemein bei der Orientierung im Kindergarten- und Schulalltag. Die konkreten Aufgaben der Kindergarten- und Schulbegleitung bestimmen sich nach dem jeweiligen individuellen Hilfebedarf des Kindergartenkindes bzw. des Schülers.
Unser grundsätzliches Ziel bleibt die Normalisierung der Lebensbedingungen für behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Integration in die Gesellschaft. Zur Umsetzung dieser Leitidee wollen wir diesen durch die Begleitung an der Regelschule am Beispiel anderer Kinder „normales Verhalten“ bewusst machen und dies im Schulalltag unterstützen. Dasselbe gilt auch für behinderte Kinder, die einen Regelkindergarten besuchen.
Wesentliche behinderte Kinder und Jugendliche bzw. von einer solchen Behinderung bedrohte, bei denen aufgrund ihrer Behinderung ein zusätzlicher Bedarf besteht.
Unsere Einrichtung stellt für die Eingliederungshilfe nachfolgendes Personal, entsprechend dem individuellen Bedarf, zur Verfügung:
Es handelt sich um ein einzelfallbezogenes Leistungsangebot. Grundlage für die Leistung ist der Hilfeplan. Entsprechend dem konkreten individuellen Hilfebedarf stellt die AWO geeignetes Personal zur Verfügung. Bei begleitenden Hilfen (z.B. Unterstützung bei körperlichen Aktivitäten und beim Essen, Förderung von sozialen Kontakten, Unterstützung beim Toilettengang, Windeln wechseln usw.) kommen angelernte Kräfte, SozialpraktikantInnen oder erfahrene Hausfrauen zum Einsatz.
Die Qualität der Eingliederungshilfe wird gemessen an der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Dokumentationen und Evaluationen sind dabei die entscheidenden Instrumente der Qualitätssicherung- und entwicklung. Die Qualitätsstandards werden ständig fortgeschrieben, um sich veränderten Bedingungen anzupassen und die Ergebnisqualität zu optimieren.
Zunächst kontaktieren die Eltern die jeweilige pädagogische Einrichtung (z.B. Kindergarten) und erkundigen sich nach der Möglichkeit zur Integrationshilfe. Wurde der Antrag auf Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII noch nicht gestellt, so geschieht dies nach der Absprache mit der Einrichtung über die benötigte Art von Hilfe über das zuständige Sozial- oder Jugendamt. Wurde Hilfe genehmigt, so schließt der Träger der Einrichtung und eine geeignete Diensteinrichtung (bspw. AWO) einen Versorgungsvertrag ab. Zur Planung der Maßnahme findet danach ein "runder Tisch" zur Absprache zwischen Eltern, Träger, Kindergarten/Schule, beauftragtem Dienst und dessen Mitarbeitern statt, wonach die Eingliederungshilfe beginnen kann.
Wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sie können Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn die Kinderbetreuung und die Haushaltsführung auf Grund einer Erkrankung von Ihnen oder Ihren Kindern oder während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht mehr möglich ist. Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei einer Risikoschwangerschaft und nach einer Entbindung.
Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen und übernehmen die Pflege von Säuglingen oder Kleinkindern nach der Geburt und im Wochenbett, und von erkrankten Kindern oder Familienangehörigen.
Unsere Mitarbeiterinnen begleiten Ihre Kinder in den Kindergarten, in die Kindertagesstätte oder zur Schule. Sie betreuen Ihre Kinder bei den Hausaufgaben, Freizeitangeboten oder anderen Beschäftigungen.
Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen Sie bei der täglichen Hausarbeit, wie z.B. beim Kochen. Sie erledigen Einkäufe und helfen bei der angefallenen Wäsche.
Ihr Arzt legt die Dauer und den Umfang des Hilfebedarfs fest.
Ihre gesetzliche Krankenkasse (sind per Sozialgesetzbuch § 38/39 verpflichtet; private Krankenkassen haben gesonderte Regelungen) übernimmt im Regelfall die Kosten.
Die Kosten für ambulante Familienpflege übernehmen die Kranken- oder Pflegekassen, das Landratsamt, die Rentenversicherungsträger oder Sie privat
Wir beraten Sie gerne individuell und helfen Ihnen bei der Finanzierung!
Hilfe bei der Haushaltführung
Erhaltung der Kontakte zur Umwelt
Integrative Betreuung
Hilfe bei der Pflege
Unser Team besteht aus