Wann können Sie die Familienpflege in Anspruch nehmen?
Wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sie können Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn die Kinderbetreuung und die Haushaltsführung auf Grund einer Erkrankung von Ihnen oder Ihren Kindern oder während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht mehr möglich ist. Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei einer Risikoschwangerschaft und nach einer Entbindung.
Wir unterstützen Sie bei der Pflege
Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen und übernehmen die Pflege von Säuglingen oder Kleinkindern nach der Geburt und im Wochenbett, und von erkrankten Kindern oder Familienangehörigen.
Wir betreuen Ihre Kinder
Unsere Mitarbeiterinnen begleiten Ihre Kinder in den Kindergarten, in die Kindertagesstätte oder zur Schule. Sie betreuen Ihre Kinder bei den Hausaufgaben, Freizeitangeboten oder anderen Beschäftigungen.
Wir unterstützen Sie bei der Weiterführung des Haushaltes
Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen Sie bei der täglichen Hausarbeit, wie z.B. beim Kochen. Sie erledigen Einkäufe und helfen bei der angefallenen Wäsche.
Wer veranlasst Familienpflege?
Ihr Arzt legt die Dauer und den Umfang des Hilfebedarfs fest.
Ihre gesetzliche Krankenkasse (sind per Sozialgesetzbuch § 38/39 verpflichtet; private Krankenkassen haben gesonderte Regelungen) übernimmt im Regelfall die Kosten.
Die Kosten für ambulante Familienpflege
Die Kosten für ambulante Familienpflege übernehmen die Kranken- oder Pflegekassen, das Landratsamt, die Rentenversicherungsträger oder Sie privat
Wir beraten Sie gerne individuell und helfen Ihnen bei der Finanzierung!