Karteklein

Autismus-Kompetenz-Zentrum (AutKom)

Ceresstraße 1-3

74613 Öhringen

 

Telefon_klein.jpg

Telefonsprechzeiten

Wir befinden uns aktuell noch im Aufbau und bieten keine Telefonsprechzeiten und Warteliste an. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald unsere Telefonsprechzeit beginnt.

Zukünftig Montag und Donnerstag von 12.30 – 13.00 Uhr unter Hörer klein 07941/64689-151

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für eine Therapie im Autismus-Kompetenz-Zentrum sowohl eine fachärztlich gesicherte Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung als auch eine Kostenzusage des zuständigen Jugend- bzw. Sozialamts erforderlich sind. Diese müssen Sie vorab beantragen. Bei Genehmigung Ihres Antrags nimmt das Amt direkt mit uns Kontakt auf und fragt einen Therapieplatz an – Sie erhalten dann eine Rückmeldung. Privatpersonen können nur als Selbstzahler direkt bei uns telefonisch oder per E-Mail einen Therapieplatz anfragen.

 

 Autoklein

Anfahrt mit dem PKW:

Googlemaps

Parkmöglichkeiten für PKW gibt es in den umliegenden Straßen auf den Seitenstreifen.

 

Busklein

Anfahrt mit ÖPNV:

Buslinie 55 Ausstieg Haltestelle „Holbeinring“ und kurzer Fußweg

Bus 52/53/58 Ausstieg Haltestelle „Eponastraße“ und kurzer Fußweg

Zusatzinformationen oder Bereichsnavigation

Wir benutzen Cookies
Cookies sind Textdateien, die automatisch bei dem Aufruf einer Webseite lokal im Browser des Besuchers abgelegt werden. Diese Website setzt Cookies ein, um das Angebot nutzerfreundlich und funktionaler zu gestalten. Dank dieser Dateien ist es beispielsweise möglich, auf individuelle Interessen abgestimmte Informationen auf einer Seite anzuzeigen. Auch Sicherheitsrelevante Funktionen zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden durch den Einsatz von Cookies ermöglicht. Der ausschließliche Zweck besteht also darin, unser Angebot Ihren Kundenwünschen bestmöglich anzupassen und die Seiten-Nutzung so komfortabel wie möglich zu gestalten. Mit Anwendung der DSGVO 2018 sind Webmaster dazu verpflichtet, der unter https://eu-datenschutz.org/ veröffentlichten Grundverordnung Folge zu leisten und seine Nutzer entsprechend über die Erfassung und Auswertung von Daten in Kenntnis zu setzen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Kapitel 2, Artikel 6 der DSGVO begründet.