Sicher ist Ihnen das AWO Herz schon einmal begegnet: Die AWO hilft mit kompetenter Beratung und gemeinsamen Aktivitäten. Die AWO packt an. Überall da, wo Hilfe gebraucht wird. Auch dann, wenn keiner hinschaut.
Wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sie können Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn die Kinderbetreuung und die Haushaltsführung auf Grund einer Erkrankung von Ihnen oder Ihren Kindern oder während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht mehr möglich ist. Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei einer Risikoschwangerschaft und nach einer Entbindung.
Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen und übernehmen die Pflege von Säuglingen oder Kleinkindern nach der Geburt und im Wochenbett, und von erkrankten Kindern oder Familienangehörigen.
Unsere Mitarbeiterinnen begleiten Ihre Kinder in den Kindergarten, in die Kindertagesstätte oder zur Schule. Sie betreuen Ihre Kinder bei den Hausaufgaben, Freizeitangeboten oder anderen Beschäftigungen.
Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen Sie bei der täglichen Hausarbeit, wie z.B. beim Kochen. Sie erledigen Einkäufe und helfen bei der angefallenen Wäsche.
Ihr Arzt legt die Dauer und den Umfang des Hilfebedarfs fest.
Ihre gesetzliche Krankenkasse (sind per Sozialgesetzbuch § 38/39 verpflichtet; private Krankenkassen haben gesonderte Regelungen) übernimmt im Regelfall die Kosten.
Die Kosten für ambulante Familienpflege übernehmen die Kranken- oder Pflegekassen, das Landratsamt, die Rentenversicherungsträger oder Sie privat
Wir beraten Sie gerne individuell und helfen Ihnen bei der Finanzierung!
Hilfe bei der Haushaltführung
Erhaltung der Kontakte zur Umwelt
Integrative Betreuung
Hilfe bei der Pflege
Unser Team besteht aus