Ein Entlastungsbetrag von 131€ / Monat erhalten ALLE Versichtern mit einem Pflegegrad 1 bis 5.

Welche Entlastungsleistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden:

Mit dem Entlastungsbetrag können

  • teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2 – 5 *
  • Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 **
  • Sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen)

abgerechnet werden.

* Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.

** Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden. 

 

Die Pflegeleistungen 2015 im Überblick

 

(Auf das Bild klicken um die Broschüre anzusehen)

Grundlage unserer ganzheitlichen, aktivierenden Pflege ist die individuell gestaltete Pflegeplanung nach der Pflegetheorie von Monika Krohwinkel. Hierzu finden hausinterne Schulungen durch unsere Fachkraft statt.

Die Pflegedokumentation dient innerhalb des Pflegeprozesses zur Erfassung aller Aspekte der pflegerischen Leistungen von der Bedarfserklärung über die Ausführung der Pflegemaßnahmen bis hin zur Erfolgskontrolle.
Sie dient somit als Qualitätssicherungsinstrument und der Transparenz.

In unserem Pflegedienst finden regelmäßige Pflegevisiten zur Qualitätskontrolle statt.

Unser Leitspruch lautet deshalb:

Um uns weiterentwickeln zu können, brauchen wir Zeit, Raum, Licht und Luft zum Atmen – aber auch Menschen, die uns unter- stützen und an uns glauben. 

Unsere Awo in Öhringen. Hier dazu ein kleiner Film:

 

Gültig ab 01.01.2026 - 31.12.2026

Modul  Fachkraft Pflege  Ergänzende Hilfen  Fachkraft Betreuung  Fachkraft Hauswirtschaft  BFD/FSJ 

 1. Große Körperpflege

44,46 €

32,45 € 37,97 € 37,97 €

22,07 € 

 2. Kleine Körperpflege  29,73 € 21,78 € 25,49 €  25,49 €  14,81 € 
 3. Transfer / An- und Auskleiden 15,83 € 11,56 €  13,55 €  13,55 €  7,86 € 
 4. Hilfe bei Ausscheidungen  19,73 €  15,95 €  18,69 €  18,69 €  10,85 € 
 5. Einfache Hilfen bei Ausscheidungen
 6. Lagern  15,43 €  11,28 €   13,22 €  13,22 € 
 7. Mobilisation 15,43 € 11,28 €  13,22 € 13,22 €
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10,66 € 7,74 € 9,12 € 9,12 € 5,26 €
9. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 37,29 € 27,22 € 31,95 € 31,95 € 18,51 €
10. Sondennahrung 18,05 € - - - -
11. * Hilfestellung bei Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 21,07 € 17,41 € 20,88 € 20,88 € 11,84 €
13. Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch 4,85 € 4,85 € 4,85 € 4,85 € 4,85 €
14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit 49,20 € 40,61 € 48,72 € 48,72 € 27,61 €
15.* Reinigung / Wäsche / Einkauf 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
17. Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes 8,94 € 7,40 € 8,84 € 8,84 € 5,03 €
18. Beheizen 13,47 € 11,20 € 13,34 € 13,34 € 7,62 €
19. Erstbesuch 54,76 € - - - -
20. Folgebesuch 30,12 € - - - -
21.* Pflegerische Betreuungsmaßnahmen 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
22.* Organisation des Alltags und der Haushaltsführung 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
Anmerkungen      Zuschlag   
*pro angefangene 1/4 Stunde    

Zuschlag Nacht je Hausbesuch

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 4,12 €
 Wegpauschalen    

Zuschlag Nacht

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 2,06 €
 * pro Hausbesuch  6,64 €  

Zuschlag Sonn- und Feiertage

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 4,22 €
 * in Verb. mit Behandlungspflege  3,73 €  

Zuschlag Sonn- und Feiertage

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 2,11 €
 Wegepauschale Wohngesmeinschaft  1,69 €  

Zuschlag Samstag ab 13 Uhr

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 2,79 €
     

Zuschlag Samstag ab 13 Uhr

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 1,40 €
 Investitionskosten pro Hausbesuch  3,30 €      
 Ausbildungsumlage 2  2,20 €   Zuschlag MRE   10,01 €
 Beratungsbesuche

 81,82 €

   

Zuschlag MRE Hausbesuche mit SGB V und

SGB XI-Leistungen

(SGB V abert keine MRSA-Eradikationstherapie)

 6,24 €

 



Gültig ab 01.01.2022

Dienstleistung Pflegefachkraft  Ergänzende Hilfen 

 1. Große Körperpflege

32,73 € / Einsatz

23,03 € / Einsatz
 2. Kleine Körperpflege 21,89 € / Einsatz 15,46 € / Einsatz
 3. Einkauf / Botengänge 13,29 € / 15 Min 9,34 € / 15 Min
 4. Waschen, Bügeln, Reinigen 13,29 € / 15 Min 9,34 € / 15 Min
 5. Hol- und Bringdienst 13,29 € / 15 Min 9,34 € / 15 Min
 6. Betreuung zu Hause  13,29 € / 15 Min 9,34 € / 15 Min
 7. Fahrdienst 13,29 € / 15 Min 9,34 € / 15 Min
 8. Zusätzlich gefahrene Km 0,35 € / km 0,35 € / km
 9. Anfahrtspauschale 4,74 € / Einsatz 4,74 € / Einsatz
10. Schlüsselverwahrung

12,00 € / Monat

bei Einsatz 25,00 €

-
11. Hausnotruf Verkauf 380,00 € einmalig -
12. Hausnotruf Vorhaltegebühr bei Verkauf 20,00 € / Monat -
13. Hausnotruf zur Miete

37,50 € / Monat

Anschlussgebühr 30,00€ einmalig

Erstattung von 25,50 € / Monat bei Pflegeeinstufung über Pflegekasse möglich

14. Einsatz bei Notfällen 55,00 € je angefangene Stunde
15. Besorgung von Medikamenten inkl. Rezeptanforderung beim Hausarzt 10,00 €
16. Besorgung von ärztlichen Verordnungen beim Hausarzt 25,00 €

Bei einer Pflegeeinstufung ab einem Pflegegrad 2-5 kann direkt auch mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Für Finanzierungsmöglichkeiten und weiteren Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

 

AWO Pflege & Betreuung gGmbH - Rathausstr. 18 - 74613 Öhringen

Tel. 07941/985298 oder 985297 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.awo-hohenlohe.de

Gültig ab 01.01.2026 - 31.12.2026

Modul  Fachkraft Pflege  Ergänzende Hilfen  Fachkraft Betreuung  Fachkraft Hauswirtschaft  BFD/FSJ 

 1. Große Körperpflege

44,46 €

32,45 € 37,97 € 37,97 €

22,07 € 

 2. Kleine Körperpflege  29,73 € 21,78 € 25,49 €  25,49 €  14,81 € 
 3. Transfer / An- und Auskleiden 15,83 € 11,56 €  13,55 €  13,55 €  7,86 € 
 4. Hilfe bei Ausscheidungen  19,73 €  15,95 €  18,69 €  18,69 €  10,85 € 
 5. Einfache Hilfen bei Ausscheidungen
 6. Lagern  15,43 €  11,28 €   13,22 €  13,22 € 
 7. Mobilisation 15,43 € 11,28 €  13,22 € 13,22 €
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10,66 € 7,74 € 9,12 € 9,12 € 5,26 €
9. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 37,29 € 27,22 € 31,95 € 31,95 € 18,51 €
10. Sondennahrung 18,05 € - - - -
11. * Hilfestellung bei Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 21,07 € 17,41 € 20,88 € 20,88 € 11,84 €
13. Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch 4,85 € 4,85 € 4,85 € 4,85 € 4,85 €
14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit 49,20 € 40,61 € 48,72 € 48,72 € 27,61 €
15.* Reinigung / Wäsche / Einkauf 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
17. Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes 8,94 € 7,40 € 8,84 € 8,84 € 5,03 €
18. Beheizen 13,47 € 11,20 € 13,34 € 13,34 € 7,62 €
19. Erstbesuch 54,76 € - - - -
20. Folgebesuch 30,12 € - - - -
21.* Pflegerische Betreuungsmaßnahmen 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
22.* Organisation des Alltags und der Haushaltsführung 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
Anmerkungen      Zuschlag   
*pro angefangene 1/4 Stunde    

Zuschlag Nacht je Hausbesuch

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 4,12 €
 Wegpauschalen    

Zuschlag Nacht

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 2,06 €
 * pro Hausbesuch  6,64 €  

Zuschlag Sonn- und Feiertage

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 4,22 €
 * in Verb. mit Behandlungspflege  3,73 €  

Zuschlag Sonn- und Feiertage

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 2,11 €
 Wegepauschale Wohngesmeinschaft  1,69 €  

Zuschlag Samstag ab 13 Uhr

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 2,79 €
     

Zuschlag Samstag ab 13 Uhr

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 1,40 €
 Investitionskosten pro Hausbesuch  3,30 €      
 Ausbildungsumlage 2  2,20 €   Zuschlag MRE   10,01 €
 Beratungsbesuche

 81,82 €

   

Zuschlag MRE Hausbesuche mit SGB V und

SGB XI-Leistungen

(SGB V abert keine MRSA-Eradikationstherapie)

 6,24 €

 

Konzept "Demenz Wohngemeinschaft" der AWO Pflege & Betreuung gGmbH 

Wie es zu der Idee kam

Aufgrund verstärkter Nachfragen in den letzten 24 Monaten von Klienten des ambulanten Pflegedienstes, aber auch von Menschen, die sich mit Beratungsbedarf für die Versorgung ihrer Angehörigen mit Demenz und Altersverwirrung an die AWO Pflege & Betreuung gGmbH wandten, erkannte die AWO Pflege & Betreuung gGmbH einen dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf die Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur für Menschen mit Demenz im Hohenlohekreis.
Die Ratsuchenden berichteten von einer nicht mehr zu bewältigenden Überlastung bei der Pflege im familiären Umfeld. Um aber Selbstbestimmung ihrer Angehörigen und auch weitgehende Möglichkeiten der eigenen Mitwirkung bei der Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen zu gewährleisten, entsprach die Unterbringung ihrer zu pflegenden Angehörigen in einem Heim nicht den Vorstellungen. Eine Alternative musste gefunden werden. Auch die Tagespflege war hier kein geeignetes Angebot, da Menschen mit Demenz oft einen verkehrten Tag/Nachtrhytmus bzw. nächtliche Unruhe sowie einen starken Bewegungsdrang haben. Eine geeignete Wohnform, in der auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingegangen werden kann, sollte gefunden werden.
So wurde die Idee der Gründung einer Demenz WG geboren.

Zielgruppe

In der Demenz WG sollen an Demenz erkrankte ältere Menschen ab 60 Jahren ein Zuhause finden. Auf Nachfrage ist auch der Einzug jüngerer Menschen, bei denen eine Demenz diagnostiziert wurde, möglich.

Ziele

Den Mietern der Wohngemeinschaft soll die Möglichkeit geboten werden, unterstützt durch Angehörige, andere nahe stehende Menschen und ihre Betreuer, ihr Leben möglichst selbstbestimmt in einem sicheren, familiären, sozial vernetzten Umfeld fortzuführen und sich in der Wohngemeinschaft geborgen und zuhause zu fühlen.
Zentrale Idee ist eine an der Normalität orientierte Organisation des Tagesablaufs. Beispielsweise soll den WG-Mitgliedern die Gelegenheit gegeben werden, sich an der Erledigung alltäglicher Aufgaben (wie z.B. Kochen) zu beteiligen. Auch die Wohnung und das Wohnumfeld sollen möglichst „normal“ sein.
Die Verantwortlichkeit der Angehörigen und nahe stehender Personen sowie der Betreuer für die Alltagsabläufe, Entscheidungen zur Alltagsgestaltung, Pflege und Betreuung der Mieter, um so die Unabhängigkeit der Bewohner zu gewährleisten, ist hierbei ein wesentlicher grundlegender Faktor.
Gestaltung, Größe und Zusammensetzung der WG
Für 3 Menschen wird eine ca.120qm große rollstuhlgerechte, barrierefreie, großzügige, helle, freundliche Wohnung gebaut. Die WG steht sowohl männlichen als auch weiblichen Mietern offen, wobei die Auswahl neuer Mieter nach Abstimmung mit Auftraggebergemeinschaft erfolgt.
Die Wohnung liegt direkt im Stadtkern von Öhringen in unmittelbarer Nähe von Hofgarten, Kultura und diversen Einkaufsmöglichkeiten. Sie wird sich im ersten Obergeschoss eines von der AWO Pflege & Betreuung gGmbH erbauten Hauses befinden. Die Wohnung wird über einen Aufzug sowie Treppenhaus erreichbar sein. Im Haus befinden sich im Erdgeschoss Büroräume der AWO. Im zweiten und dritten Obergeschoss des Hauses wird sich die Tagespflege der AWO Pflege & Betreuung gGmbH befinden, welche die Bewohner der Demenz WG besuchen dürfen aber nicht zwingend müssen oder gar sollen.
Jeder Mieter erhält ein ca.15 qm großes Einzelzimmer (Südseite) mit großem Fenster. In jedem der Zimmer wird ein eigenes Waschbecken vorhanden sein. Die Zimmer können nach eigenem Geschmack ausgestattet (Tapeten, Gardinen, Lampen) und mit eigenen Möbeln eingerichtet werden, um privates Ambiente zu ermöglichen und den Umzug und das Eingewöhnen in der neuen Umgebung zu erleichtern. Von Seiten des Vermieters dürfen Kleintiere nach Genehmigung mit in die WG einziehen, soweit sie sachgerecht versorgt werden. Die Einzelzimmer sind Privatbereich und sollen verschließbar, jedoch im Notfall auch über Generalschlüssel von außen zu öffnen sein.
Zur gemeinschaftlichen Nutzung werden in der Wohnung folgende Räume zur Verfügung: gestellt: eine Küche mit großem Essbereich, ein Wohnzimmer, ein Bad mit Badewanne sowie ein separates WC. Alle diese Räume werden von der AWO sachmäßig, qualitativ hochwertig eingerichtet und ausgestattet.

Die gesamte Wohnung wird rollstuhlgerecht gebaut. In den Sanitärräumen werden Haltegriffe angebracht. Die Toiletten sind erhöht angebracht.
Ferner ist ein Raum für Betreuungspersonal der Wohngemeinschaft berücksichtigt, sollten die Bewohner einmal intensivere Betreuung, wenn nötig auch in der Nacht, benötigen. Diese Betreuungsperson kann die Teeküche sowie das WC und die Dusche im EG nutzen.
Über eine Funkanlage wäre das Geschehen gerade in der Nacht gut zu überwachen.

Umsetzung

a) Gründungsphase
Grundvoraussetzung ist, dass sich die Mietinteressenten, vertreten durch ihre Angehörigen und/bzw. gesetzlichen Vertreter zu einer unabhängigen Auftraggebergemeinschaft zusammenfinden, um die Gestaltung des Alltags und vor allem die Sicherstellung der Pflege & Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung gemeinschaftlich zu organisieren und zu gewährleisten.
b) Akteursgruppen und Rollenverteilung
- Die unabhängige Auftraggebergemeinschaft, bestehend aus Angehörigen und gesetzlichen Vertretern, sichert die strukturelle Unabhängigkeit der Mieter respektive ihrer gesetzlichen Vertreter sowohl gegenüber dem Vermieter als auch gegenüber Pflege- und Betreuungsdiensten. Die Auftraggebergemeinschaft wird in der Rechtsform einer GbR tätig werden. Die Auftraggebergemeinschaft wird folgende Tätigkeiten wahrnehmen: Absprache der Tagesgestaltung; Sicherung vertragsgemäßer Leistungen des Pflegedienstes; Entscheidung über die Anschaffung gemeinschaftlicher Gegenstände, Wahl des gemeinsamen Pflegedienstes, Festsetzung von monatlichen Zahlungen in die Haushaltskasse; Entscheidung über das Anwesenheitsrecht von Dritten, Entscheidung über die Neuaufnahme von Mietern, Lösung von Konflikten; Entscheidung über den Ausschluss von Mietern.
- Die Vermietung der einzelnen Zimmer und Gemeinschaftsflächen erfolgt über die AWO Pflege & Betreuung gGmbH gegenüber den einzelnen Mietern. Auf diese Weise können finanzielle Unsicherheiten, etwa wenn vorübergehend eine Weitervermietung nicht möglich ist, drohen, die die Stabilität der Gesamtkonzeption beeinträchtigen könnten, aufgefangen werden.
- Die Betreuung und die Sicherstellung der Pflege der WohngemeinschaftsbewohnerInnen erfolgt durch ambulante Dienste in Öhringen bzw. durch den jeweils gewählten ambulanten Pflegedienst, mit dem die Auftraggebergemeinschaft entsprechende Verträge abschließen wird. Die Bewohner respektive die Auftraggebergemeinschaft sind frei in der Wahl der Dienste und können diese, wie es im Pflege- und Krankenversicherungsrecht generell vorgesehen ist, jederzeit kündigen. Das Gleiche gilt für die hauswirtschaftlichen Dienste, die entsprechende Präsenz und hauswirtschaftliche Aufgaben in den Wohngruppen übernehmen.
Durch dieses Zusammenspiel der verschiedenen Akteure und die Art der Kooperationsstruktur bei der Realisierung der Wohngemeinschaft wird die strukturelle Unabhängigkeit der BewohnerInnen sichergestellt.

Sie fühlen sich manchmal einsam oder sind pflegebedürftig, möchten zu Hause wohnen und tagsüber gut versorgt sein?

Sie haben hier die Möglichkeit Ihren Tag bei uns in aktiver Gesellschaft zu verbringen und können hier an vielfältigen Angeboten teilnehmen.

Was ist die Tagespflege?

Eine Tagespflege ist ein Wohlfühlort für Senioren, an dem sie Angebote zur Beschäftigung und Aktivierung erhalten, hier ist immer etwas los: Spielen, Plaudern, Spaziergänge, Kochen.

Hier werden soziale Kontakte geknüpft und neue Freundschaften geschlossen. Langeweile und Einsamkeit haben hier keinen Platz.

Wir bieten Ihnen eine intensive und liebevolle Versorgung in folgenden Bereichen:

-12 Betreuungsplätze

-Alle Pflegegrade

-Ruheraum mit Ruhesesseln

-Offene, integrierte Küche

-Öffnungszeiten von 08:00 bis 16:30 Uhr

-Fahrdienst

Umfangreiche Angebote

-Förderung sozialer Kontakte

-Gedächtnis-, Bewegungstraining

-Alltagsstrukturierung

-Gemeinsames Singen

-Spaziergänge / Jahreszeitliche Feste

-Backen/ Kochen

-Verpflegung

-Frühstück, Mittagessen

-Nachmittagskaffee und andere Getränke

Wir bieten zwei Probebesuchstage.

Der Besuch der Tagespflege wird von den Pflegekassen unterstützt. Wir informieren sie gerne, wie man die Tagespflege ohne private Zuzahlung nutzen kann.

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Gefördert aus Mitteln der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne".

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