Ein Entlastungsbetrag von 131€ / Monat erhalten ALLE Versichtern mit einem Pflegegrad 1 bis 5.

Welche Entlastungsleistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden:

Mit dem Entlastungsbetrag können

  • teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2 – 5 *
  • Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 **
  • Sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen)

abgerechnet werden.

* Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.

** Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden. 

 

Die Pflegeleistungen 2015 im Überblick

 

(Auf das Bild klicken um die Broschüre anzusehen)

Unsere Awo in Öhringen. Hier dazu ein kleiner Film:

 

Grundlage unserer ganzheitlichen, aktivierenden Pflege ist die individuell gestaltete Pflegeplanung nach der Pflegetheorie von Monika Krohwinkel. Hierzu finden hausinterne Schulungen durch unsere Fachkraft statt.

Die Pflegedokumentation dient innerhalb des Pflegeprozesses zur Erfassung aller Aspekte der pflegerischen Leistungen von der Bedarfserklärung über die Ausführung der Pflegemaßnahmen bis hin zur Erfolgskontrolle.
Sie dient somit als Qualitätssicherungsinstrument und der Transparenz.

In unserem Pflegedienst finden regelmäßige Pflegevisiten zur Qualitätskontrolle statt.

Unser Leitspruch lautet deshalb:

Um uns weiterentwickeln zu können, brauchen wir Zeit, Raum, Licht und Luft zum Atmen – aber auch Menschen, die uns unter- stützen und an uns glauben. 

Gültig ab 01.01.2026 - 31.12.2026

Modul  Fachkraft Pflege  Ergänzende Hilfen  Fachkraft Betreuung  Fachkraft Hauswirtschaft  BFD/FSJ 

 1. Große Körperpflege

44,46 €

32,45 € 37,97 € 37,97 €

22,07 € 

 2. Kleine Körperpflege  29,73 € 21,78 € 25,49 €  25,49 €  14,81 € 
 3. Transfer / An- und Auskleiden 15,83 € 11,56 €  13,55 €  13,55 €  7,86 € 
 4. Hilfe bei Ausscheidungen  19,73 €  15,95 €  18,69 €  18,69 €  10,85 € 
 5. Einfache Hilfen bei Ausscheidungen
 6. Lagern  15,43 €  11,28 €   13,22 €  13,22 € 
 7. Mobilisation 15,43 € 11,28 €  13,22 € 13,22 €
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10,66 € 7,74 € 9,12 € 9,12 € 5,26 €
9. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 37,29 € 27,22 € 31,95 € 31,95 € 18,51 €
10. Sondennahrung 18,05 € - - - -
11. * Hilfestellung bei Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 21,07 € 17,41 € 20,88 € 20,88 € 11,84 €
13. Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch 4,85 € 4,85 € 4,85 € 4,85 € 4,85 €
14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit 49,20 € 40,61 € 48,72 € 48,72 € 27,61 €
15.* Reinigung / Wäsche / Einkauf 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
17. Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes 8,94 € 7,40 € 8,84 € 8,84 € 5,03 €
18. Beheizen 13,47 € 11,20 € 13,34 € 13,34 € 7,62 €
19. Erstbesuch 54,76 € - - - -
20. Folgebesuch 30,12 € - - - -
21.* Pflegerische Betreuungsmaßnahmen 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
22.* Organisation des Alltags und der Haushaltsführung 18,05 € 13,83 € 17,88 € 15,44 € 9,40 €
Anmerkungen      Zuschlag   
*pro angefangene 1/4 Stunde    

Zuschlag Nacht je Hausbesuch

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 4,12 €
 Wegpauschalen    

Zuschlag Nacht

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 2,06 €
 * pro Hausbesuch  6,64 €  

Zuschlag Sonn- und Feiertage

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 4,22 €
 * in Verb. mit Behandlungspflege  3,73 €  

Zuschlag Sonn- und Feiertage

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 2,11 €
 Wegepauschale Wohngesmeinschaft  1,69 €  

Zuschlag Samstag ab 13 Uhr

(außer LP 11, 15, 16, 21, 22)

 2,79 €
     

Zuschlag Samstag ab 13 Uhr

(LP 11, 15, 16, 21, 22) pro angef. 1/4 Std.

 1,40 €
 Investitionskosten pro Hausbesuch  3,30 €      
 Ausbildungsumlage 2  2,20 €   Zuschlag MRE   10,01 €
 Beratungsbesuche

 81,82 €

   

Zuschlag MRE Hausbesuche mit SGB V und

SGB XI-Leistungen

(SGB V abert keine MRSA-Eradikationstherapie)

 6,24 €

 



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