Wie alles begann....

Seit vielen Jahren setzt die AWO Öhringen „BFD´ler“ (junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst) für die Assistenz von körperlich beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen in der Schule ein. 2009 trat dann die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft. Diese besagt, dass Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ein Recht auf Bildung haben (Inklusion).

Diese UN-Konvention hatte zur Folge, dass das Jugendamt vermehrt Anfragen nach pädagogischen Fachkräften, die z.B. jungen Menschen mit Asperger-Syndrom, ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) oder Schulängsten im Schulalltag unterstützen. Derzeit werden im Hohenlohekreis ungefähr 40 Kinder und Jugendliche in den verschiedensten Schulformen von Schulbegleitern der AWO Öhringen in ihrem Schulalltag begleitet und unterstützen.

Bild Inklusion

Das Jugendamt tritt als erster Ansprechpartner auf, wenn sich der Bedarf einer Schulbegleitung zeigt. Dieses entscheidet dann über den Umfang der Hilfe von Fall zu Fall. Erst nach Genehmigung der Hilfe für den jungen Menschen, wendet sich das Jugendamt an die AWO Öhringen, die dann eine geeignete Schulbegleitung sucht. Das Arbeitsfeld eines Schulbegleiters ist Aufgrund der differenzierten Beeinträchtigungen der Schüler sehr breit gefächert. Aus diesem Grund möchten wir der Arbeit eines Schulbegleiters mehr Raum bieten. Über den abwechslungsreichen Aufgabenbereich der Schulbegleitung erfahren Sie in einer der nächsten Ausgaben mehr.

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