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Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche


Ausgangsbedingungen

Unsere Einrichtung verfügt über praktische Erfahrungen in der Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Regelschulen. Hierbei bietet die AWO eine begleitende Hilfen durch SozialpraktikantIn/BFD/FSJ oder erfahren Hausfrauen an.


Inhalte

Eine Form der Eingliederungshilfe ist die Kindergarten- und Schulbegleitung. Sie stellt für die Betroffenen ein Hilfs- und Kommunikationsangebot dar und unterstützt sie dabei, den Unterrichtsstoff des Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten; sie hilft bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigt die anfallenden Pflegetätigkeiten während der Kindergarten- und Schulzeit und unterstützt ganz allgemein bei der Orientierung im Kindergarten- und Schulalltag. Die konkreten Aufgaben der Kindergarten- und Schulbegleitung bestimmen sich nach dem jeweiligen individuellen Hilfebedarf des Kindergartenkindes bzw. des Schülers.


Ziele

Unser grundsätzliches Ziel bleibt die Normalisierung der Lebensbedingungen für behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Integration in die Gesellschaft. Zur Umsetzung dieser Leitidee wollen wir diesen durch die Begleitung an der Regelschule am Beispiel anderer Kinder „normales Verhalten“ bewusst machen und dies im Schulalltag unterstützen. Dasselbe gilt auch für behinderte Kinder, die einen Regelkindergarten besuchen.


Zielgruppe

Wesentliche behinderte Kinder und Jugendliche bzw. von einer solchen Behinderung bedrohte, bei denen aufgrund ihrer Behinderung ein zusätzlicher Bedarf besteht.


Personal

Unsere Einrichtung stellt für die Eingliederungshilfe nachfolgendes Personal, entsprechend dem individuellen Bedarf, zur Verfügung:

  • Angelernte Kraft mit entspr. Eignung
  • SozialpraktikantIn/FSJ/BFD
  • erfahrene Hausfrauen
  • ErzieherIn
  • Heilpädagogen

Methoden/Arbeitsweise

Es handelt sich um ein einzelfallbezogenes Leistungsangebot. Grundlage für die Leistung ist der Hilfeplan. Entsprechend dem konkreten individuellen Hilfebedarf stellt die AWO geeignetes Personal zur Verfügung. Bei begleitenden Hilfen (z.B. Unterstützung bei körperlichen Aktivitäten und beim Essen, Förderung von sozialen Kontakten, Unterstützung beim Toilettengang, Windeln wechseln usw.) kommen angelernte Kräfte, SozialpraktikantInnen oder erfahrene Hausfrauen zum Einsatz.


Qualitätssicherung/Evaluation

Die Qualität der Eingliederungshilfe wird gemessen an der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Dokumentationen und Evaluationen sind dabei die entscheidenden Instrumente der Qualitätssicherung- und entwicklung. Die Qualitätsstandards werden ständig fortgeschrieben, um sich veränderten Bedingungen anzupassen und die Ergebnisqualität zu optimieren.


Ablaufschema und Antrag

Zunächst kontaktieren die Eltern die jeweilige pädagogische Einrichtung (z.B. Kindergarten) und erkundigen sich nach der Möglichkeit zur Integrationshilfe. Wurde der Antrag auf Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII noch nicht gestellt, so geschieht dies nach der Absprache mit der Einrichtung über die benötigte Art von Hilfe über das zuständige Sozial- oder Jugendamt. Wurde Hilfe genehmigt, so schließt der Träger der Einrichtung und eine geeignete Diensteinrichtung (bspw. AWO) einen Versorgungsvertrag ab. Zur Planung der Maßnahme findet danach ein "runder Tisch"  zur Absprache zwischen Eltern, Träger, Kindergarten/Schule, beauftragtem Dienst und dessen Mitarbeitern statt, wonach die Eingliederungshilfe beginnen kann.

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