20150825 085903  20150901 100446

20150901 101712  20150901 103540

20151013 112855

Vorraussetzungen:

Für ein Praktikum bei der AWO sollten Sie mindestens 18 Jahre alt sein, Verständnis und Geschick im Umgang mit behinderten, kranken und alten Menschen mitbringen und den Führerschein der Klasse B besitzen. Außerdem sollte Ihr Wohnsitz im regionalen Bereich rund um Öhringen liegen und Sie sollten mit ungeregelten Arbeitszeiten klar kommen.

Bewerbungsunterlagen:

  •   tabellarischer Lebenslauf
  • Führerscheinkopie
  • Lichtbild
  • Kopie des letzen Zeugnisses
  • ärztliches Attest

Für nähere Informationen zu den Tätigkeitsfeldern siehe auch BFD / FSJ.

sevimsulejmanov

Sevim Sulejmanov
Geschäftsführerin
& MSD Einsatzleitung

Telefon:
(0 79 41) 98 52 98

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Lernen mit Spaß

FSJ / BFD ist bundeseinheitlich gesetzlich als Freiwilligendienst mit hohem Bildungscharakter und als eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements geregelt. Die Bereiche Persönlichkeitsbildung, Sozialkompetenz sowie Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit sind wichtige Bestandteile im FSJ / BFD. Neben dem praktischen Einsatz vor Ort gibt es ein begleitendes Seminarangebot für die Freiwilligen. Die Teilnahme an 25 Bildungstagen ist verpflichtend für die Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahres. 
In den Einsatzstellen werden individuelle Lernziele mit den Freiwilligen festgelegt, die auch in der begleitenden Seminararbeit zum Tragen kommen.

Ein großer Teil der Bildungstage findet über das Jahr verteilt in Form von vier- bis fünftägigen Blockseminaren in festen Gruppen im AWO Waldheim Böblingen statt. Schwerpunkte sind unter anderem:

  • Austausch mit anderen Freiwilligen
  • Reflexion der praktischen Erfahrung
  • Persönlichkeitsbildung
  • Erwerb von Sozialkompetenzen
  • Berufliche Weiterentwicklung
  • Gesellschaftspolitische Themen
  • Interkulturelles Lernen
  • Kreative Inhalte

Die restlichen Tage können die Freiwilligen frei gestalten. Sie haben dabei die Wahl aus einer Fülle von Seminaren. Diese Wahlpflichtseminare finden in Kooperation mit dem Jugendwerk der AWO Württembergstatt und sind auch für andere junge Menschen geöffnet.

Beispiele für Wahlpflichtseminare: 

  • Feuerspucken - Feuerschlucken
  • Städtefahrt
  • Kochen für Gruppen
  • Erlebnispädagogik
  • Theater
  • Kommunikationstraining

In den Einsatzstellen übernehmen PraxisanleiterInnen die fachliche Einarbeitung und Anleitung der Freiwilligen. Während des gesamten Bildungsjahres steht allen TeilnehmerInnen auch die FSJ / BFD Betreuungsstelle der AWO Württemberg für persönliche und berufliche Fragen zur Seite

Einsatzbereiche - für jeden das Passende

Wir bieten in folgenden Bereichen Stellen in Hohenlohe an:

Kindertageseinrichtungen

Mitarbeit in der Gruppen- und Einzelbetreuung von Kindern im Kindergarten.

Schulische Einrichtungen

Mitarbeit in der Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen in Schulen.

Mobile soziale Dienste

Mitarbeit bei der Betreuung, Beschäftigung und Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung und in unseren Demenz- und Betreuungsgruppen.

Tagespflege

Mitarbeit bei der Betreuung, Fahrdiensten, Beschäftigung und Versorgung der Tagespflegegäste.

Mindestalter 18 Jahre, Führerschein erforderlich.

 

Freiwillich

 

Kennen Sie das?

Mohnblume2

  • Ich wache auf und der Tag steht wie ein Berg vor mir
  • Ich traue mich einfach nicht mehr raus
  • Ich kann mich nicht entscheiden, meine Gedanken drehen sich im Kreis
  • Keiner weiß, wie es mir wirklich geht

Möchten Sie...?

Frauen mit ähnlichen Belastungen kennen lernen

  • Informationen über Erkrankung erhalten
  • Ihre Sorgen und Wünsche unter "Gleichgesinnten" ansprechen
  • Neue Wege des Umgangs mit sich selbst und dem Alltag finden
  • sich miteinander wohlfühlen
  • einmal ohne schlechtes Gewissen sagen, was ich möchte
  • dem Alltag Farbe geben
  • Wir laden Sie herzlich ein zum 

Gesprächskreis für ältere Frauen mit einer depressiven Erkrankung
an jedem zweiten Dienstag im Monat 
von 15.00 bis 17.00 Uhr 
im AOK-Haus der Gesundheit, Weygangstraße 16 
in Öhringen.

Ein Fahrdienst kann organisiert werden!

 

>> Hier gehts zum Flyer 2016 <<

 

Teilnahmegebühr: 5 € pro Treffen

Die Gruppe wird geleitet von Fr. Specht und Fr. Arndt

Anmeldung unter

Telefon 07941-985298, Sevim Sulejmanov

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

In Zusammenarbeit mit der

aok logo rgb final

 

Inhalt

Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche


Ausgangsbedingungen

Unsere Einrichtung verfügt über praktische Erfahrungen in der Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Regelschulen. Hierbei bietet die AWO eine begleitende Hilfen durch SozialpraktikantIn/BFD/FSJ oder erfahren Hausfrauen an.


Inhalte

Eine Form der Eingliederungshilfe ist die Kindergarten- und Schulbegleitung. Sie stellt für die Betroffenen ein Hilfs- und Kommunikationsangebot dar und unterstützt sie dabei, den Unterrichtsstoff des Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten; sie hilft bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigt die anfallenden Pflegetätigkeiten während der Kindergarten- und Schulzeit und unterstützt ganz allgemein bei der Orientierung im Kindergarten- und Schulalltag. Die konkreten Aufgaben der Kindergarten- und Schulbegleitung bestimmen sich nach dem jeweiligen individuellen Hilfebedarf des Kindergartenkindes bzw. des Schülers.


Ziele

Unser grundsätzliches Ziel bleibt die Normalisierung der Lebensbedingungen für behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Integration in die Gesellschaft. Zur Umsetzung dieser Leitidee wollen wir diesen durch die Begleitung an der Regelschule am Beispiel anderer Kinder „normales Verhalten“ bewusst machen und dies im Schulalltag unterstützen. Dasselbe gilt auch für behinderte Kinder, die einen Regelkindergarten besuchen.


Zielgruppe

Wesentliche behinderte Kinder und Jugendliche bzw. von einer solchen Behinderung bedrohte, bei denen aufgrund ihrer Behinderung ein zusätzlicher Bedarf besteht.


Personal

Unsere Einrichtung stellt für die Eingliederungshilfe nachfolgendes Personal, entsprechend dem individuellen Bedarf, zur Verfügung:

  • Angelernte Kraft mit entspr. Eignung
  • SozialpraktikantIn/FSJ/BFD
  • erfahrene Hausfrauen
  • ErzieherIn
  • Heilpädagogen

Methoden/Arbeitsweise

Es handelt sich um ein einzelfallbezogenes Leistungsangebot. Grundlage für die Leistung ist der Hilfeplan. Entsprechend dem konkreten individuellen Hilfebedarf stellt die AWO geeignetes Personal zur Verfügung. Bei begleitenden Hilfen (z.B. Unterstützung bei körperlichen Aktivitäten und beim Essen, Förderung von sozialen Kontakten, Unterstützung beim Toilettengang, Windeln wechseln usw.) kommen angelernte Kräfte, SozialpraktikantInnen oder erfahrene Hausfrauen zum Einsatz.


Qualitätssicherung/Evaluation

Die Qualität der Eingliederungshilfe wird gemessen an der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Dokumentationen und Evaluationen sind dabei die entscheidenden Instrumente der Qualitätssicherung- und entwicklung. Die Qualitätsstandards werden ständig fortgeschrieben, um sich veränderten Bedingungen anzupassen und die Ergebnisqualität zu optimieren.


Ablaufschema und Antrag

Zunächst kontaktieren die Eltern die jeweilige pädagogische Einrichtung (z.B. Kindergarten) und erkundigen sich nach der Möglichkeit zur Integrationshilfe. Wurde der Antrag auf Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII noch nicht gestellt, so geschieht dies nach der Absprache mit der Einrichtung über die benötigte Art von Hilfe über das zuständige Sozial- oder Jugendamt. Wurde Hilfe genehmigt, so schließt der Träger der Einrichtung und eine geeignete Diensteinrichtung (bspw. AWO) einen Versorgungsvertrag ab. Zur Planung der Maßnahme findet danach ein "runder Tisch"  zur Absprache zwischen Eltern, Träger, Kindergarten/Schule, beauftragtem Dienst und dessen Mitarbeitern statt, wonach die Eingliederungshilfe beginnen kann.

Wann können Sie die Familienpflege in  Anspruch nehmen?

Wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sie können Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn die Kinderbetreuung und die Haushaltsführung auf Grund einer Erkrankung von Ihnen oder Ihren Kindern oder während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht mehr möglich ist. Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei einer Risikoschwangerschaft und nach einer Entbindung.

Wir unterstützen Sie bei der Pflege

Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen und übernehmen die Pflege von Säuglingen oder Kleinkindern nach der Geburt und im Wochenbett, und von erkrankten Kindern oder Familienangehörigen.

Wir betreuen Ihre Kinder

Unsere Mitarbeiterinnen begleiten Ihre Kinder in den Kindergarten, in die Kindertagesstätte oder zur Schule. Sie betreuen Ihre Kinder bei den Hausaufgaben, Freizeitangeboten oder anderen Beschäftigungen.

Wir unterstützen Sie bei der Weiterführung des Haushaltes

Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen Sie bei der täglichen Hausarbeit, wie z.B. beim Kochen. Sie erledigen Einkäufe und helfen bei der angefallenen Wäsche.

Wer veranlasst Familienpflege?

Ihr Arzt legt die Dauer und den Umfang des Hilfebedarfs fest.

Ihre gesetzliche Krankenkasse (sind per Sozialgesetzbuch § 38/39 verpflichtet; private Krankenkassen haben gesonderte Regelungen) übernimmt im Regelfall die Kosten.

Die Kosten für ambulante Familienpflege

Die Kosten für ambulante Familienpflege übernehmen die Kranken- oder Pflegekassen, das Landratsamt, die Rentenversicherungsträger oder Sie privat

Wir beraten Sie gerne individuell und helfen Ihnen bei der Finanzierung!

img_0297

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Leistungen im Überblick

Hilfe bei der Haushaltführung

  • Allgemeine Hausarbeit
  • Wohnungsreinigung
  • Versorgung der Wäsche
  • Einkäufe / Besorgungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Beheizen der Wohnung
  • Kehrwoche

Erhaltung der Kontakte zur Umwelt

  • Mehrstündige Betreuung zur Entlastung von Angehörigen
  • Begleitung zu Ärzten und Behörden
  • Begleitung  zu Veranstaltungen und Ausflügen
  • Hilfe beim Schriftverkehr
  • Spaziergänge mit oder ohne Rollstuhl
  • Unterhaltung, z.B. Vorlesen, Kartenspiele usw.

Integrative Betreuung

  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung
  • Begleitung zu Therapien (KG, Ergo usw.)
  • Gestaltung und Begleitung der Freizeit (Einkäufe, Spaziergänge, Ausflüge)

Hilfe bei der Pflege

  • Hilfe beim An-/Auskleiden
  • Hilfe bei Aufstehen und Zubettgehen
  • Große / kleine Toilette
  • Hilfe bei der Nahrungszubereitung
  • Einkäufe, Besorgungen
  • Waschen, Bügeln, Putzen
  • Beheizen der Wohnung
  • Leistungsabrechnung auch über die Pflegekasse möglich.

Unser Team besteht aus

  • Hauswirtschaftlichen Fachkräften
  • erfahrenen Hausfrauen
  • Praktikanten im Bundesfreiwilligendienst
  • FSJ Praktikanten

 

Zusatzinformationen oder Bereichsnavigation

Wir benutzen Cookies
Cookies sind Textdateien, die automatisch bei dem Aufruf einer Webseite lokal im Browser des Besuchers abgelegt werden. Diese Website setzt Cookies ein, um das Angebot nutzerfreundlich und funktionaler zu gestalten. Dank dieser Dateien ist es beispielsweise möglich, auf individuelle Interessen abgestimmte Informationen auf einer Seite anzuzeigen. Auch Sicherheitsrelevante Funktionen zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden durch den Einsatz von Cookies ermöglicht. Der ausschließliche Zweck besteht also darin, unser Angebot Ihren Kundenwünschen bestmöglich anzupassen und die Seiten-Nutzung so komfortabel wie möglich zu gestalten. Mit Anwendung der DSGVO 2018 sind Webmaster dazu verpflichtet, der unter https://eu-datenschutz.org/ veröffentlichten Grundverordnung Folge zu leisten und seine Nutzer entsprechend über die Erfassung und Auswertung von Daten in Kenntnis zu setzen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Kapitel 2, Artikel 6 der DSGVO begründet.